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Schafft Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus! Gebt dem Volksverpetzer die Gemeinnützigkeit zurück!

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Schafft Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus! Gebt dem Volksverpetzer die Gemeinnützigkeit zurück!

Update 23.09.2023: Der geplante Anwendungserlass des Finanzministeriums, um gemeinnützigen Journalismus mehr Rechtssicherheit zu geben wurde am 16.09.2024  in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bundesländern abgelehnt. Daher ist eine gesetzliche Regelung, nämlich die Aufnahme von Journalismus als eigenständigen Zweck in die Abgabenordnung,  jetzt umso wichtiger!

***

Dem gemeinnützigen Anti-Fake-News-Blog “Der Volksverpetzer” wurde überraschend die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Blog finanziert sich ausschließlich aus Spenden seiner Leser:innen. 

Dieser Fall zeigt: Wir müssen das Gemeinnützigkeitsrecht dringend reformieren und endlich Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus in Deutschland schaffen. Dieses Ziel ist auch in der Koalitionsvereinbarung der Ampel-Regierung festgehalten (KoaV - Kapitel Kultur und Medienpolitik). Doch bisher hat die Ampel nicht geliefert. Mit dieser Petition wollen wir die Ampel an ihr Koalitionsversprechen erinnern. 

Denn gemeinnützige Medien wie “Der Volksverpetzer” agieren in Deutschland in einer Grauzone, sie sind auf das Wohlwollen von Finanzbehörden angewiesen, da Journalismus in der Abgabenordnung (AO) nicht unter den steuerlich begünstigten Zwecken aufgeführt wird. Medienhäuser wie das Recherchenetzwerk CORRECTIV oder wie die spendenfinanzierte  Kontext:Wochenzeitung erlangen Gemeinnützigkeit über andere Zwecke. Sie bieten Bildungsprogramme, firmieren als Bildungsträger – andere Redaktionen berufen sich auf Kunst- und Kulturförderung oder den Verbraucherschutz.  

Offenbar planen Finanzministerium und die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien jetzt eine untergesetzliche Regelung. Journalismus würde in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) aufgenommen, die beabsichtigte Rechtssicherheit würde das aufgrund abweichender Auslegungen erfahrungsgemäß nicht schaffen. 

Als Forum erhoffen wir uns von der Rechtssicherheit für gemeinnützigen Journalismus einen Schub für demokratierelevanten Journalismus. Es bieten sich neue Chancen für neue Medien, für Medienmacher*innen, Impulse für Demokratie und Öffentlichkeit. Propagandamedien können übrigens nicht Nutznießer einer Gemeinnützigkeit von Journalismus werden. Das schließen die Vorgaben der Abgabenordnung aus (Extremismusverbot, Förderung von Toleranz und Völkerverständigung §51, 3; Allgemeinwohl §52, 1) 

Die Ermöglichung von gemeinnützigem Journalismus würde eine nachhaltige Wirkung entfalten für Öffentlichkeit, Diskurs und Demokratie.   

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